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Im Jahre 2012 feiert das strafrechtliche Verbot der Korruption im Geschäftsverkehr seinen 100. Geburtstag. Nach einem jahrzehntelangen Schattendasein im Nebenstrafrecht ist der nunmehr in das StGB überführte § 299 StGB beliebter Gegenstand dogmatischer Erörterungen und rechtspolitischer Reformvorschläge. Die vorliegende Arbeit will zu dieser Diskussion einen sehr speziellen Beitrag leisten. Sie beschäftigt sich mit der bisher nur unvollkommen thematisierten Frage, nach den Auswirkungen internationaler Vorgaben zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr auf das deutsche Strafrecht. Die Politik hat auf internationaler Ebene nämlich schon vor längerer Zeit vollendete Tatsachen geschaffen in Form von Tatbestandsvorgaben, denen das deutsche Strafrecht letztlich anzupassen sein wird. Die Ausarbeitung der Rechtsakte gelangte erst in den Fokus der deutschen juristischen Fachöffentlichkeit, als mit dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption“ im September 2006 die Transformation in das nationale Recht vorgeschlagen wurde.Die vorliegende Untersuchung ermittelt ausgehend von einem Vergleich zwischen dem geltenden deutschen Strafrecht und den internationalen Modelltatbeständen den konkreten Umsetzungsbedarf für den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Im Anschluss an eine umfassende Darstellung des deutschen Umsetzungsentwurfs werden unter Zuhilfenahme einer rechtsvergleichenden Analyse die kriminalpolitischen Problemschwerpunkte einer Umsetzung der internationalen Vorgaben identifiziert und analysiert. Anschließend wird ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet, der einerseits den internationalen Vorgaben genügt, andererseits aber auch die Eigenheiten des deutschen Korruptionsstrafrechts berücksichtigt.Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.