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Julia M. König untersucht, ob Urlaubsentgelt eher dem Arbeitsschutz oder dem Entgelt zuzuordnen ist, um daraus Implikationen für die Voraussetzung der Erarbeitung ableiten zu können. Die beiden Positionen des Arbeitsschutz- und Entgeltcharakters des Urlaubs(entgelt)anspruchs scheinen sich kompromisslos gegenüberzustehen; entweder werden für die Entstehung des Anspruchs weitere Voraussetzungen verlangt oder Urlaub – und der Anspruch auf Vergütung währenddessen – entsteht ohne Weiteres zu Beginn des Arbeits- und Urlaubsjahres. Eine Konformität der bisherigen Vorgehensweise in Deutschland mit dem europäischen Recht kann dabei vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Urteilen des EuGH nicht mehr ohne Weiteres angenommen werden.