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Der Autor erachtet es als geboten, insbesondere im Rahmen von bodenordnenden Verfahren auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes oder des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes bei der Wiederanlegung eines landwirtschaftlichen Wegenetzes, welches die örtliche LPG zu DDR-Zeiten auf der Grundlage des LPG-Gesetzes umgeackert hat, auf die ehemals volkseigenen und heute von der BVVG verwalteten landwirtschaftlichen Flächen zugreifen zu können. Nach gegenwärtiger Rechtslage reserviert der Gesetzgeber diese Flächen jedoch seit dem Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes für Verkäufe an lediglich zwei Berechtigtengruppen, nämlich die Alteigentümer und die heutigen Pächter dieser Flächen. Diese Untersuchung zeigt eine Gesetzesänderung auf, die es der BVVG ermöglichen würde, zweckgebunden für die Belange des Wirtschaftswegebaus ehemals volkseigene landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung zu stellen.