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Die Verankerung von Art. 3 II GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ist zweifelsohne das bedeutendste frauenpolitische Ereignis der unmittelbaren Nachkriegszeit. Welche Ziele aber verfolgten die Protagonistinnen der Normgebung im Parlamentarischen Rat? Das bis heute fortbestehende Spannungsverhältnis zwischen der Verfassungsnorm der Gleichberechtigung und der gesellschaftlichen Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland bildet den Ausgangspunkt dieser Untersuchung. Die Sozialdemokratin Dr. jur. Elisabeth Selbert prägte für dieses Spannungsverhältnis den Ausdruck des „Verfassungsbruchs in Permanenz“. Sie ist eine der bekanntesten Vertreterinnen sozialdemokratischer Frauenpolitik der Nachkriegszeit und gilt als die große Anwältin der Gleichberechtigung. Ihre eigene parteipolitische Verortung aber fand bisher nur wenig Beachtung. Das zwischen Norm und Wirklichkeit bestehende Spannungsverhältnis scheint vielmehr analog auch auf die Wahrnehmung der Sozialdemokratie übertragbar. Sie gilt als die Partei, die die Gleichberechtigung zwar auf ihre Fahnen und in ihre Programme schrieb, zu allen Zeiten aber eine Kluft zwischen Programmatik und Realität erkennen ließ. Schilderungen älterer Sozialdemokratinnen und der Aktenbestand des Frauenbüros beim Parteivorstand der SPD belegen demgegenüber eindrücklich, dass Elisabeth Selbert innerhalb der Partei keine Einzelkämpferin für Frauenrechte war. Aus der Diskussion zeitgenössischer Themen ergibt sich vielmehr der begründete Verdacht, dass emanzipatorische Potenziale sozialdemokratischer Frauenpolitik der Nachkriegszeit – analog der These vom Fortleben der Nachkriegserfahrung im Privaten – dem „Verfassungsbruch in Permanenz“ widerstanden. Dieses Buch analysiert die Positionen sozialdemokratischer Frauenpolitik der Nachkriegszeit und richtet sich an all diejenigen, die die Kluft zwischen Verfassungsnorm und -wirklichkeit zu überwinden wünschen.