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Die Bearbeitung der menschlichen Überreste aus dem Stadtgebiet der römischen Koloniestadt Augusta Raurica ist ein langjähriges Desiderat der Forschung in und über Augusta Raurica, sind doch zahlreiche Befunde mit menschlichen Skelettresten bekannt, die ausserhalb der Friedhöfe der Stadt zutage getreten sind. In römischer Zeit war gesetzlich geregelt, dass die Toten ausschliesslich in den an den Ausfallstrassen der Stadt und ausserhalb der Stadtmauer gelegenen Friedhöfen beigesetzt werden mussten; eine Beerdigung intra muros war verboten. Mit dem Phänomen von nicht ordnungsgemäss beigesetzten Toten innerhalb des Siedlungsareals treten deshalb verschiedene Fragen auf: Handelt es sich dabei um Sonderbestattungen, Siedlungsbestattungen, Opfer von kriegerischen Auseinandersetzungen oder schlicht um entsorgte Leichen? Diese und weiterführende Fragen stehen seit Langem im Fokus der provinzialrömischen Forschung.