دانلود کتاب Das "Ermächtigungsgesetz" vom 24. März 1933
by Rudolf Morsey (ed.)
|
عنوان فارسی: "قانون توانمندسازی" 24 مارس 1933 |
دانلود کتاب
جزییات کتاب
Reichstag am 23. März 1933 bedeutete eine entscheidende Etappe der
nationalsozialistischen Machtergreifung und Machtbefestigung. Allerdings
hatten bereits die Notverordnungen Hindenburgs vom 28. Februar
den permanenten Ausnahmezustand begründet und eine weitaus
stärkere Zäsur auf dem Wege vom Rechtsstaat zum Polizeistaat
markiert. Aber erst die Mehrheitsentscheidung des am 5. März gewählten
Reichstags brachte den von den neuen Machthabern erstrebten
Erfolg. Goebbels' Notiz vom 24. März: »Jetzt sind wir auch
verfassungsmäßig die Herren des Reiches« (Nr. 30), umschreibt den
Triumph der NS-Führung, die die parlamentarische Hürde unerwartet
leicht hatte nehmen können. Hitler zeigte sich darüber im Reichskabinett
»unendlich glücklich« (Nr. 31).
Die präsidialstaatliche Entwicklung und Notverordnungspolitik der
voraufgegangenen Jahre hatte einer Gewöhnung an Ermächtigungsgesetze
Vorschub geleistet. Jedoch schufen erst die in der Zeit vom
30. Januar bis zum 23. März 1933 erlassenen 20 Notverordnungen
auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung die »machtpolitischen
Voraussetzungen für die pseudoparlamentarische Legalisierung der
Diktatur« (K. D. Bracher) im Gesetz vom 24. März, das der »Behebung
der Not von Volk und Reich« dienen sollte. Die Abgeordneten
der bürgerlichen Mittelparteien waren sich der Bedeutung ihres Votums
bewußt (Nr. 22, 26). Auch wenn ihre formale Legalisierung der
nationalsozialistischen Herrschaft die seit dem 28. Februar bestehenden
Machtverhältnisse nicht veränderte, trug sie dennoch dazu bei,
den wahren Charakter des Regimes zu verschleiern, das sich der
Staffage der parlamentarischen Szenerie geschickt bedient hatte
(Nr. 24, 26).
Die Quellen lassen erkennen, wie zielstrebig Hitler das Ermächtigungsgesetz
ansteuerte und welchen Wert er dem Votum der Zentrumsfraktion
beimaß (Nr. 9). Deren interne Erörterungen können
besonders dicht belegt werden (Nr. 19, 21, 22, 39a-c, 4oa-b). Daneben
kommen - mit Ausnahme der NSDAP, deren Intentionen in den
Kabinettsprotokollen und in Hitlers Reden Ausdruck finden (Nr. 24,
26) - Vertreter derjenigen Parteien zu Wort, die ebenfalls dem Ermächtigungsgesetz
zustimmten: Deutschnationale Volkspartei (Nr.
7
4oe), Bayerische Volkspartei (Nr. 26), Staatspartei (Nr. 26, 39d-f,
40c-d), Volksdienst/Evangelische Bewegung (Nr. 26, 39g-h), Deutsche
Bauernpartei und Deutsche Volkspartei; die beiden letztgenannten
Gruppen mit jeweils zwei Abgeordneten verzichteten allerdings
im Reichstag darauf, ihr Votum zu begründen. Es folgt die Stellungnahme
der Sozialdemokratischen Fraktion, die bei Ausschluß der
81 KPD-Abgeordneten von der Teilnahme an der Reichstagssitzung
als einzige das Gesetz abgelehnt hat (Nr. 26, 391-k, 4of-i), allerdings
am 17. Mai 1933 einer außenpolitischen Erklärung Hitlers zustimmte.
Anschließend gelangen Stellungnahmen von Abgeordneten und Politikern
aus späteren Jahren zum Abdruck (Nr. 39, 40). Die Auszüge
aus juristischen Kommentaren (Nr. 34) beschränken sich auf wenige
Zeugnisse von 1933/34 u n d stellen eine verkürzte Auswahl dar.
Die Wiedergabe der Texte erfolgt wortgetreu, wobei die Schreibweise
modernisiert wurde. Sperrungen oder Unterstreichungen im Original
sind durch Kursivsatz hervorgehoben.