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In der Gegenwart ist eine Erweiterung der staatlichen Kompetenzen um die des Umweltschutzes festzustellen. Es ist dies ein ähnlicher Vorgang wie die Etablierung des Wohlfahrtsstaates im 19. Jahrhundert. Die staats- und verfassungsrechtlichen Fragen, die sich aus dem modernen Staatszweck des Umweltschutzes ergeben, werden in "Umweltschutz durch Verfassungsrecht" untersucht, wobei die verwaltungsrechtlichen und politischen Aufgaben in den Kontext menschlich-gesellschaftlicher Existenzprobleme gefaßt sind. Ein origineller Ordnungsansatz für eine zu leistende Systematisierung der Vielzahl der Regelungsziele, Eingriffsinstrumente und Organisationsansätze wird angeboten, der die wahre Dimension des Rechtsgebietes erst sichtbar macht. Die österreichische Verfassungsrechtsdogmatik wird durch die kompetenzrechtliche Analyse der komplexen Materie "Umweltschutz" bereichert. Die Abkehr von der Querschnittsmaterien-Theorie wird durch die Neuordnung der Kompetenzen - unter Einbeziehung aller literarischen Positionen und der ergangenen Judikate - unterstrichen. Behandelt werden ferner Probleme der Umweltverträglichkeitsprüfung, einschlägige Fragen des Besonderen Verwaltungsrechts und die grundrechtliche Problematik des Umweltschutzes.