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Die neuen Gerichtsakten aus dem Dikasterion von Herakleopolis in Unterägypten umfassen Vorladungen, Zeugenaussagen und Verträge in griechischer Sprache vom Anfang des 2. Jhs. vor Chr. Bearbeitungsvermerke von Gerichtsdienern deuten darauf hin, dass sie im Büro des Eisagogeus (etwa: Geschäftsführer) zur Verwendung im Prozess vorbereitet wurden. Danach wurden sie dort archiviert und später, als sie verjährt waren, zu Mumienkartonage verarbeitet. Texte aus demselben Gerichtsarchiv sind publiziert in P.Heid. VIII und P.Köln XIV; weitere finden sich in der Papyrussammlung der Università degli Studi in Mailand. Die von der Papyrologin Bärbel Kramer (Universität Trier) mit Übersetzung und Kommentar herausgegebenen griechischen Texte werden zusammen mit den publizierten Parallelletexten von dem Rechtshistoriker C. M. Sánchez-Moreno Ellart (Universität Valencia) durch eine umfangreiche juristische Einleitung erschlossen. Damit werden von juristischer Seite zum ersten Mal anhand der neuen Papyri die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des hellenistischen Prozessrechts gegenüber dem attischen Recht herausgearbeitet, soweit dieses in der griechischen Literatur, vor allem in den attischen Gerichtsreden und in Inschriften greifbar ist.