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Die Basis der europäischen Kartell- und Wettbewerbspolitik ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen der sechs EWG-Gründerstaaten zwischen 1955 und 1966. Diese Studie geht von den unterschiedlichen nationalen Wettbewerbstraditionen aus und beleuchtet die intergouvernementale Interessenauseinandersetzung und ihren Einfluß auf die Institutionengestaltung. Die Untersuchung beginnt mit den EWG-Vertragsverhandlungen 1955, reicht aber über die Zäsur 1957/58 hinaus und analysiert die wettbewerbspolitische Diskussion der Staaten im institutionellen Rahmen der EWG. Diese mündete in der Verordnung Nr. 17/62, die die europäische Wettbewerbspolitik rund 40 Jahre prägte. Ihre Umsetzung – sowie die der Artikel 85 bis 89 des EWG-Vertrags – war der Grundstein eines zentralen europäischen Politikfeldes, das nicht nur Bestandteil, sondern wichtiger Förderer des europäischen Integrationsprozesses war und ist. Der Rückblick zeigt, welchen Staaten es gelang, ihre nationalen Interessen in der Konstitutionsphase der europäischen Wettbewerbspolitik durchzusetzen und abzusichern.