جزییات کتاب
Mit dieser Übersicht stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Daten über die Regulierung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in Deutschland zur Verfügung. Aus Tab. 1 geht hervor, wann ein Wirkstoff erstmals in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel erschien und wie lange die letzte Zulassung dauerte oder noch dauert. Tab. 2 enthält die Vorschriften der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Bis 1998 war die Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland eine Verkehrszulassung. Deshalb war mit der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein weiteres rechtliches Instrument notwendig, um die Anwendung von Mitteln mit bestimmten Wirkstoffen verbieten oder einzuschränken zu können. Die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes von 1998 führte die Indikationszulassung ein, die besagt, dass grundsätzlich nur zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen, und diese auch nur in den zugelassenen bzw. genehmigten Anwendungsgebieten. Seitdem wird die Pflanzenschutz-Anwendungsverord-nung nicht mehr in dem Maße wie früher benötigt, um die Anwendung zu regeln.