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Aus den Besprechungen: "Das ärztliche Gutachten ist nicht nur in der Unfallversicherung von entscheidender Bedeutung für die Zuerkennung oder Ablehnung von Versicherungsleistungen. Es dient häufig als entscheidende Grundlage für Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen. Deshalb ist es angezeigt, daß sich mit dem Gutachten nicht nur Ärzte befassen, die es erstellen, sondern auch Juristen, für deren Entscheidung es häufig die wichtigste Grundlage darstellt. Es liegt in der Natur der Sache, daß Juristen andere Anforderungen an Gutachten stellen als Ärzte. Es ist deshalb verdienstvoll, daß sich beim "Duisburger Gutachtenkolloquium" Ärzte und Juristen zusammengefunden haben, um die Probleme des ärztlichen Gutachtens zu diskutieren. Der Schwerpunkt der Diskussion lag auf praxisbezogenen Hinweisen zur Verbesserung des Standards der Gutachten für die gesetzliche und private Unfallversicherung." Medizinrecht #1