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Technologischer Fortschritt ist von entscheidender Bedeutung für den Wohlstand einer Gesellschaft. Zwei Rechtsgebiete spielen dabei eine entscheidende Rolle: das Immaterialgüterrecht und das Kartellrecht, die nicht unabhängig voneinander sind. Das Lizenzkartellrecht bildet eine der Schnittstellen, die zu Wechselwirkungen führen. Die einschlägigen Vorschriften des Lizenzkartellrechts finden sich in Europa in der „Verordnung Nr. 772/2004 der Kommission über die Anwendung von Art. 81 Abs. 3 EG-Vertrag auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen“. Jochen Scheuer analysiert diese Verordnung aus ökonomischer Sicht und vergleicht sie mit den US-amerikanischen „Guidelines for the Licensing of Intellectual Property“. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Chance verspielt wurde, das Lizenzkartellrecht in Europa so zu justieren, dass eine Verwässerung der Innovationsanreize verhindert wird.