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Der Gedanke, die Beziehung zwischen individuellen Fähigkeiten und Anforderungen, die verschiedene Tätigkeiten oder Berufe an den Menschen stellen, auf rationalem Wege zu optimieren, ist vermutlich so alt wie die menschliche Gesellschaft. In systematischer Weise wird berufspsychologische Eignungsdiagnostik jedoch erst seit Anfang dieses Jahrhunderts betrieben. Ihre methodische Entwicklung ist eng mit dem bereits 1892 nach den USA ausgewanderten deutschen Psychologen HUGO MÜNSTERBERG ver bunden, dessen Veröffentlichungen auch in Deutschland schon vor dem Ersten Welt krieg die Einsicht verbreiten konnten, Eignungsaussagen quantitativ abzusichern und die verwendeten Untersuchungsverfahren auf ihre Brauchbarkeit als Prognostikum des beruflichen Erfolgs empirisch zu überprüfen (MüNsTERBERG, 1912, 1914). Diese quantitative Einstellung wurde in der Folgezeit jedoch mehr und mehr zugunsten einer ganzheitlich »arbeitscharakterologischen« Betrachtungsweise vernachlässigt und wegen ihrer vermeintlichen Unangemessenheit zur Beschreibung psychischer Phäno mene abgelehnt (POPPELREUTER, 1923; HISCHE, 1926; GIESE, 1927). Erst nach dem Zweiten Weltkrieg - durch den Einfluß amerikanischer Literatur - begann man in Deutschland wieder, diagnostische Verfahren zu objektivieren und bei der Konstruktion von Tests strengere empirische Kriterien anzulegen. Seit den ersten theoretischen An sätzen durch WILDE (1949) und den Arbeiten aus seinem Göttinger Institut (z. B. AMT HAUER, 1953), über G. A. LIENERTS grundlegendem Lehrbuch [42], bis zu neueren test theoretischen Arbeiten (FISCHER, 1968), befindet sich dieser Problemkreis in reger Dis kussion, die zu einer Reihe von Bewährungskontrollen auch an bereits bestehenden Verfahren führte [7, 8,26,30,36,37,57].