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Rechtsvorschriften stellen - insbesondere im Umweltrecht - eine bedeutende Handlungsrestriktion für Entscheidungsträger in Unternehmen dar. Speziell für den Bereich des (Umwelt-)Haftungsrechtes läßt sich ein Wandel der Rechtsdogmatik erkennen, der ein Unternehmen stärker als bisher zur Verantwortung zieht, aber auch neue Gestaltungsfreiräume eröffnet. Beate Becker analysiert die rechtlichen Grundlagen seit neuem eingeführter Gefährdungshaftungen. Sie entwirft eine umfassende Perspektive für eine Annäherung von Rechtswissenschaft und entscheidungsorientierter Betriebswirtschaftslehre und ordnet vorhandene wirtschaftswissenschaftliche Ansätze - wie Risk Management und die ökonomische Analyse des Rechts - darin ein. Am Beispiel der Umweltgefährdungshaftung wird eine gestalterische Umsetzung in konkrete Entscheidungsmodelle aufgezeigt.